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Gasser
Immobilien
Risse in
Plattenböden
Bodenbeläge
aus keramischen Platten oder aus Natursteinen gelten als dauerhaft,
unterhaltsarm, hygienisch und genügen hohen ästhetischen Anforderungen. In
Wohnbauten sind sie bei Fussbodenheizungen ideal, weil sie die Wärme aus dem
Leitungssystem gleichmässig und ohne grossen Widerstand an den Raum abgeben.
Risse in Plattenböden führen jedoch immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten
zwischen Bauherren, Architekten und den betroffenen Unternehmern. Was für den
Unternehmer harmlose Haarrisse sind, beurteilt der Bauherr nicht selten als
gravierende Mängel, aus denen er einen Sanierungsanspruch ableitet. Der
vorliegende Artikel orientiert über die häufigsten Ursachen von Rissen in
Plattenböden und über die Regeln der Baukunde, die zu ihrer Verhütung
beitragen.
Um es gleich
vorwegzunehmen: es ist nicht einfach, einen garantiert rissfreien Plattenboden
herzustellen. Plattenbeläge bestehen aus spröden Baustoffen und sind in der
Regel eher leicht zerbrechlich. Deshalb führt ein Riss in der
Bodenunterkonstruktion oft auch zu einem Riss im Plattenbelag, es sei denn, die
Platten lösen sich ab, was jedoch ebenfalls als Mangel eingestuft wird.
Komplizierte
Konstruktionen
Ausserdem besitzt die Bodenunterkonstruktion in Wohnbauten normalerweise
einen komplizierten, mehrschichtigen Aufbau. Dies ist vor allem eine Folge der
bauphysikalischen Anforderungen des Schall- und Wärmeschutzes. Bei der
Betrachtung des Natursteinbelages in Bild 1 ahnt man nichts von der
komplizierten Konstruktion, die darunter verborgen ist, vgl. Bild 2.
Wegen des Trittschallschutzes haben Plattenböden in Wohnbauten in ihrer
Unterkonstruktion zumindest eine weichelastische Schicht aus Mineralfaserplatten
oder aus speziell weichen Kunststoffen. Auf dieser Schicht «schwimmt» der übrige
Aufbau, bestehend aus Heizleitungen (nur
bei Fussbodenheizungen),
Trenn- und Gleitschicht (normalerweise eine Kunststoff-Folie), Unterlagsboden
und dem darauf geklebten Plattenbelag. Folgerichtig wird dieser Aufbau in der
Fachsprache als
schwimmende Bodenkonstruktion
oder als schwimmender Unterlagsboden bezeichnet. Es leuchtet ein, dass ein
derart elastischer Untergrund für den zerbrechlichen Plattenbelag wenig günstig
ist, aber hier dominieren nun einmal die Anforderungen des Schallschutzes.
Hohe Belastung
Berücksichtigt man
ausserdem, dass die
Bodenkonstruktion Schwerstarbeit leisten muss im Tragen von bis zu 0,2
Tonnen Nutzlast pro Quadratmeter in Wohnbauten und bis zu 0,4 Tonnen pro
Quadratmeter in öffentlichen Bauten, und dass durch den Betrieb einer
Fussbodenheizung temperaturbedingte Zwängungen aufgebaut werden können, dann
ist verständlich, dass im Laufe der Zeit Plattenbeläge den einen oder anderen
Riss bekommen können. Der Bauherr nimmt dann, wenn er sich für einen
Plattenboden entscheidet, ein gewisses Rissrisiko in Kauf. Die Architekten
sollten in dieser Hinsicht bessere Aufklärungsarbeit leisten.
Schwierige Beurteilung
Wenn ein Bauherr
das Pech hat, noch während der Garantiezeit Risse in seinem Plattenbelag
feststellen zu müssen, dann bedeutet dies, wie bereits eingangs erwähnt,
oftmals mühsame Auseinandersetzungen, wenn strittig ist, ob die festgestellten
Risse einen technischen Mangel darstellen, der saniert werden muss, oder einen
ästhetischen Mangel, den der Bauherr zu akzeptieren hat,
allenfalls unter
Abgeltung eines Minderwerts. In dieser Situation ist es zweckmässig, einen
unabhängigen Baufachmann mit einer Expertise zu beauftragen. Er wird eine
genaue Bestandesaufnahme
durchführen und gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse die Schadenursache
ermitteln. Erst wenn diese bekannt ist, kann eine fachmännische Beurteilung der
Sanierung vorgenommen werden. Zum Entsetzen des Bauherrn wird der Baufachmann
bei seinen Untersuchungen in der Regel einige Sondieröffnungen in den kostbaren
Boden spitzen, wohlwissend, dass die Schadenursache in den meisten Fällen im
Untergrund verborgen ist.
Typische Rissursachen
Die möglichen
Ursachen sind vielfältig. Der vorliegende Artikel beschränkt sich auf die vier
wichtigsten Ursachen und auf die häufigste Bodenkonstruktion in Wohnbauten, den
schwimmenden, zementgebundenen Unterlagsboden.
Rissursache Nr. 1:
Schwindrisse im
Unterlagsboden
Der zementgebundene Unterlagsboden wird hergestellt aus Sand, Zement und
Wasser. Beim Mischen dieser Stoffe entsteht ein Zementmörtel, der ungefähr mit
feuchtem Sand verglichen werden kann, vgl. Bild 3. Die Verarbeitung dieses Mörtels
zu einem ebenen Unterlagsboden ist ein hartes Geschäft, vgl. Bild 4. Das
Verdichten des Mörtels ist auf dem federnden Untergrund
(Trittschalldämmung)
fast unmöglich und erschwert ausserdem das Einebnen mit der Abziehlatte, vgl.
Bild 4. In der Praxis wird deshalb der ab Werk fertig auf die Baustelle
gelieferte Mörtel oft lediglich auf der Fläche verteilt und eben abgezogen.
Nur die Oberfläche erfährt durch das abschliessende Glätten, das meist
maschinell erfolgt, einen Porenverschluss und eine entsprechende Verdichtung des
Mörtelgefüges, vgl. Bild 5.
Nach dem Erstellen des Unterlagsbodens muss dieser erhärten. In dieser
Phase ist er besonders rissanfällig. Er darf während den ersten 3 Tagen nicht
betreten werden. Nach 7 Tagen dürfen leichte Materialien abgestellt werden, und
nach 28 Tagen ist die volle Beanspruchung zulässig.

Ohne Spannungen keine
Risse
Während der Erhärtung
verdunstet Wasser aus dem Unterlagsboden. Damit ist eine Volumenabnahme
verbunden. Zementgebundene Baustoffe, wie Mörtel, Beton, Verputze usw.,
reagieren nämlich bei Feuchtigkeitsänderungen genau wie Holz. Bei
Feuchtigkeitsaufnahme erfolgt ein Quellen, bei Feuchtigkeitsabnahme erfolgt ein
Schwinden. Und noch eine Analogie besteht zum Holz: Auch bei zementgebundenen
Baustoffen besteht bei raschem Austrocknen höchste Rissgefahr.
Als Faustregel kann
angenommen werden, dass sich ein zementgebundener, schwimmender Unterlagsboden
infolge Schwinden auf 3 Meter Länge um etwa 1 Millimeter verkürzt. Das
bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass deshalb Risse entstehen müssen. Wenn
die Verkürzung ungehindert möglich ist, entstehen keine Spannungen, und wo
keine
Spannungen sind, entstehen auch keine Risse. Theoretisch ist diese
Voraussetzung dank der schwimmenden Lagerung des Unterlagsbodens gegeben. Ein
Blick auf die Baustelle
zeigt aber schnell den Unterschied zwischen Theorie und
Praxis.
Ungünstiger Durchzug
Beim Einbau des Unterlagsbodens fehlen auf der Baustelle die Türen,
manchmal auch die Fenster. Es herrscht Durchzug, und damit sind ideale
Voraussetzungen für ein forciertes und ungleichmässiges Austrocknen gegeben.
In den Raumecken und entlang den Wänden ist die Luftzirkulation geringer als in
der Raummitte, so dass der Unterlagsboden dort länger feucht bleibt. Die Folge
ist, dass sich dieser beim Austrocknen in der Raummitte nicht ungehindert verkürzen
kann. Er ist in die feuchten, wenig verkürzten Randzonen wie in einen Rahmen
eingespannt. Wenn die sich aufbauenden Zugspannungen die Materialfestigkeit des
noch nicht ausgehärteten Unterlagsbodens überschreiten, kommt es zur
Rissbildung. Zu diesem Schadensmechanismus überlagern sich noch
Biegezugspannungen im Unterlagsboden, wegen der einseitig nach oben erfolgenden
Austrocknung, was zu einem
Verkrümmungseffekt führt.
Auf diese Weise können,
noch vor dem Aufkleben des Plattenbelages, Risse im Unterlagsboden entstehen,
die sich mit einiger
Wahrscheinlichkeit später auf den Plattenbelag übertragen,
vgl. Bilder 6 und 7. Bild 6 zeigt ein Schadensbild, das durch einen mehr oder
weniger geradlinigen Riss charakterisiert ist, der teils in den Plattenfugen und
teils in den Platten verläuft. Typisch ist, dass die Platten: nicht hohl
liegen.
In Bild 7 wurden
einige Platten weggespitzt. Dabei wurde erkennbar, dass der Schaden durch einen
Riss im Unterlagsboden ausgelöst wurde. Der Riss war dort etwas breiter als im
Plattenbelag. Dies kann als Hinweis interpretiert werden, dass er mit einiger
Wahrscheinlichkeit bereits vor dem Verlegen der Platten existierte und sich später,
etwa entsprechend der Rissbreite in den Platten, weiter vergrösserte.
Vorbeugemassnahmen
Zur Verhütung
dieses Schadentyps stehen vor allem zwei Massnahmen im Mittelpunkt. Die erste
Massnahme dient der erforderlichen Qualität des Unterlagsbodens, die zweite bezweckt dessen Schutz in der kritischen
Phase des Erhärtens.
Was die Qualität
betrifft, so muss der Unterlagsboden eine
Mindestfestigkeit aufweisen, die der einfacheren Überprüfung wegen auf die Druckfestigkeit bezogen wird. Für die Prüfung werden dem Unterlagsboden mindestens 6 Proben entnommen,
aus denen im Labor, sofern es sich nicht um Bohrkerne handelt, würfelförmige Prüfkörper geschnitten
werden. Bei Wohnbauten ohne Fussbodenheizung muss der Mittelwert der Prüfresultate von 28 Tagen alten Proben bei
mindestens 12 N/mm2, bei öffentlichen Gebäuden und Wohnbauten mit
Fussbodenheizung bei mindestens 16 N/mm2 liegen. Der Mindestwert darf 10 N/mm2,
bzw. 12 N/mm2 nicht unterschreiten.
Aus der Sicht des
Bauherrn bzw. des Hauseigentümers sind
die vorgeschriebenen Festigkeiten eine Garantie in mehrfacher Hinsicht. Sie
bedeuten Sicherheit bezüglich genügender Materialqualität (z.B. Zementgehalt,
Sandqualität, Sieblinie des Sands, Wasserzementwert) und bezüglich einer genügenden Verarbeitungsqualität.
Es erstaunt, dass von dieser Möglichkeit der Qualitätsprüfung sehr wenig
Gebrauch gemacht wird, meistens erst
hinterher, wenn der Schaden bereits aufgetreten ist. An den Kosten kann es kaum liegen: die EMPA beispielsweise
verrechnet für diese Untersuchung, inklusive Zuschneiden
der 6 Probekörper aus dem angelieferten Material, etwa 500 Franken.
Unterlagsboden lange schonen
Die Massnahmen zur
Schaden Verhütung sind erst dann vollständig,
wenn sie auch die Erhärtungsphase des Unterlagsbodens einbeziehen. Wie bereits angetönt, geht es im Prinzip darum, den Unterlagsboden so lange «zu schonen», bis er eine genügende
Festigkeit erreicht hat. Dies
heisst nicht nur,
dass frühzeitige Belastungen zu vermeiden sind, sondern
es muss auch das Auftreten von inneren Zwängungen infolge Schwinden hinausgeschoben werden. Dazu muss der Unterlagsboden beispielsweise durch porenschliessende Imprägnierungen oder durch
Abdecken während mindestens 7 Tagen gegen das
Austrocknen geschützt werden. Auch nach diesem Zeitpunkt ist das forcierte bzw. ungleichmässige Austrocknen unter Zuglufteinfluss zu vermeiden. Fussbodenheizungen dürfen nicht zum beschleunigten Austrocknen des Unterlagsbodens eingesetzt werden. Wer ganz sicher gehen will und es sich leisten kann, sollte sich in der meist hektischen Phase des Innenausbaus Zeit lassen mit dem Verlegen der Bodenplatten. Dies
hat den Vorteil, dass die allfällige Bildung von
Schwindrissen im Unterlagsboden vor dem Einbau der Platten abgeschlossen ist.
Gefährliche Schwindrisse, d.h. vor allem längere, im Querschnitt durchgehende oder «federnde» Risse, können dann mit einem geeigneten Kunstharz kraftschlüssig repariert werden.
Rissursache Nr. 2:
Mangelhafte Fugenplanung
Moderne Wohnungen zeichnen sich
oft dadurch aus, dass die Räume «fliessend»
ineinander übergehen. Typisch ist vor allem die
Raumfolge aus Eingangszone, Wohnzone,
Essbereich und Küche. Solche Raumfolgen
besitzen häufig einen einheitlichen
Bodenbelag. Die Geometrie der Bodenfläche ist durch Verengungen und Verzweigungen charakterisiert. An diesen Stellen sind Zwängungen im Unterlagsboden besonders gross, und es besteht akute Rissgefahr, vgl. Bild 8. Nach den Regeln der Baukunde müssen hier, wie übrigens auch bei allen Türdurchgängen,
Bewegungsfugen im Unterlagsboden und im Plattenbelag eingebaut werden. Das ist unter den am Bauen
Beteiligten bekannt, und trotzdem wird erschreckend oft gegen diese Regel
verstossen.
In diesem Zusammenhang sind vor allem die Architekten angesprochen.
Fugen müssen geplant und zwischen den verschiedenen Handwerkern koordiniert werden. Die Architekten überlassen es anscheinend jedoch gerne dem Hersteller des Unterlagsbodens, «an den richtigen Stellen» die Fugen einzubauen. Spätestens wenn der Plattenleger kommt, zeigt sich jedoch, dass die
«richtigen» Stellen falsch waren, vgl. Bilder
9 und 10. Der Plattenleger muss nämlich
genau dort, wo die Fuge im
Unterlagsboden ist, auch eine
Fuge im
Plattenbelag ausführen, egal wie das
optisch wirkt. Wenn er dies nicht macht,
ist die Gefahr sehr gross, dass sich die Platten
später über der Fuge des Unterlagsbodens ablösen, vgl. Bild 11. Fazit:
Der Architekt muss
richtigerweise noch vor dem Erstellen des
Unterlagsbodens entscheiden, welcher Plattenbelag mit welcher Fugeneinteilung
zur Ausführung kommt. Nur so
ist es möglich, die
erforderlichen Fugen des Unterlagsbodens
unauffällig in das Fugenbild des
Plattenbodens zu integrieren.
Weitere Details zur
Unterteilung von schwimmenden
Unterlagsböden, vor allem auch zur
Feldunterteilung von Korridoren und von Räumen
mit über etwa 40 m2 Grundfläche,
können der Norm SIA 251 «schwimmende Unterlagsböden»
entnommen werden.
Rissursache Nr. 3:
Starre
Wandanschlüsse
Vor dem Einbau des
Unterlagsbodens wird entlang von Wandanschlüssen ein sogenannter Stellstreifen
aus Mineralfaser oder anderen
ausreichend elastischen Stoffen verlegt, vgl.
z.B. Bild 3. Dieser hat die Aufgabe,
das Prinzip der schwimmenden Lagerung des Unterlagsbodens auch an den Rändern konsequent zu realisieren. Der
Stellstreifen ist meist einige Zentimeter
höher als der fertige Unterlagsboden. Auch die Trenn- und
Gleitfolie wird an den Wandanschlüssen hochgezogen.
Es ist falsch, wenn
das überstehende Material des Stellstreifens und der
Folie nach der Fertigstellung des Unterlagsbodens auf dessen Oberkante abgeschnitten wird. Trotzdem war dies in der Vergangenheit ein fast übliches
Vorgehen. Offenbar stand dahinter auch das Bemühen, ein fertig erscheinendes Werk zu hinterlassen.
Die Folge ist, dass
beim Verlegen der Platten Teile des
Klebemörtels oder einzelne Platten
einen kraft-schlüssigen Verbund zur Wand erhalten. Dies bedeutet nicht nur eine
erhebliche Minderung der Trittschalldämmung, sondern auch, dass die
erforderliche freie Verformung der
Fussbodenkonstruktion nicht mehr gewährleistet ist. Durch den Betrieb
der Fussbodenheizung oder durch das
an den Wandanschlüssen «übliche» Absenken der Bodenkonstruktion, werden dann im schwimmenden Boden Zwängungen aufgebaut, die zu Rissbildungen oder zu Plattenabschieferungen führen
können. Die Bilder 12 und 13 zeigen
ein typisches Beispiel.
Rissursache Nr. 4:
Fussbodenheizung
Bei den heute üblichen Fussbodenheizungen werden die Heizleitungen in den meisten Fällen innerhalb der Mörtelschicht des Unterlagsbodens verlegt. Dies hat zwei Risiken für die Rissbildung in der Bodenkonstruktion zur Folge.
Erstens wird der Querschnitt des Unterlagsbodens durch
die Leitungen und deren Halterungen
geschwächt und zweitens wird die freie, ungehinderte Verkürzung des Unterlagsbodens behindert mit der Folge von Zwängungsspannungen.
Um
Missverständnisse auszuschliessen: dies bedeutet nicht, dass
Fussbodenheizungen zwangsläufig zu Rissen führen. Vielmehr rächen sich
bei Fussbodenheizungen Fehler in Planung und Ausführung und Mängel in der Materialqualität besonders hartnäckig. Ein typisches Beispiel, sowohl bezüglich dem Schadensbild
als auch der Schadensursache
ist in den Bildern 14 und 15
dargestellt. Das Schadensbild ist
charakterisiert durch lange, etwas wirr
verlaufende Risse, die in Bild 14 mit Kreide
nachgezeichnet wurden. Bei genauer Betrachtung
fällt auf, dass bei Rissverzweigungen
immer drei Risse zusammentreffen, das typische Erscheinungsbild für in
der Fläche behindertes Schwinden.

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Immobilien, Neuenegg - Bern, Tel. 031 742 01 01 (oder 02)
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