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Gasser
Immobilien
Absenkungen
bei schwimmenden Unterlagsböden
In Wohnbauten werden Fussböden aus Gründen des Trittschallschutzes, teilweise
auch des Wärmeschutzes, auf schwimmenden Unterlagsböden verlegt. Vielen
Hausbesitzern ist unbekannt, dass sich Unterlagsböden im Verlaufe der Zeit
verformen können. Dies gilt besonders für zementgebundene Unterlagsböden. Als
Folge dieser Verformungen können in der Fläche Unebenheiten entstehen (vgl.
Bild 1) oder Absenkungen der Ränder mit unschönen Veränderungen der
Wandanschlüsse (vgl. Bild 2).
Die EMPA wurde mit der Abklärung
eines Schadenfalls an einem Sandsteinboden beauftragt. Die 40 Millimeter dicken
Bodenplatten aus grünem Mainsandstein lagen entlang den Plattenrändern hohl.
Die Platten hatten eine ungewöhnliche Grösse von 750 x 750 Millimetern. Sie
wurden auf der Baustelle vorgenässt und anschliessend im Mörtelbett verlegt.
Aus Termingründen wurde der Bau mit trockener Warmluft forciert ausgetrocknet.
In dieser Phase waren die Sandstei nplatten
einer raschen, einseitigen Austrocknung ausgesetzt.
Ein überraschendes Experiment
Zur Abklärung der Schadensursache
wurde im Labor in einem orientierenden Experiment das Verhalten der Platten bei
einseitiger Austrocknung untersucht. Dazu wurde eine Platte zunächst während
etwa 24 Stunden unter Wasser gelegt. In einer Klimakammer wurde sie
anschliessend bei 20° C und 30 % relativer Luftfeuchtigkeit in einer
Kunststoffshcale auf einem nassen Vlies ausgelegt. Das Vlies wurde während der
Untersuchung nass gehalten, so dass die Platte analog zum Bau an der Oberseite
einseitig austrocknete. Mit einer Messeinrichtung wurde untersucht, ob daraus
eine Verwölbung der Platte resultiert (vgl. Bild 3).
Schon wenige Stunden nach beginn des Experiments konnte an der
installierten Messuhr der Beginn einer Verwölbung abgelesen werden. Die Ränder
der Platte bewegten sich nach oben. Nach etwa zwei Tagen erreichte die Verwölbung
ihr Maximum mit einem Wert von zwei Millimetern Aufwölbung auf einen Meter
Plattenlänge. Die Geschwindigkeit und das Ausmass der Verwölbung waren überraschend.
Das Experiment machte deutlich, dass sich die Platten am Bau noch vor dem Aushärten
des Verlegmörtels an den Rändern ablösen konnten.

Ebenheit ist Illusion
Zwischen der untersuchten Sandsteinplatte und einem zementgebundenen,
schwimmenden Unterlagsboden bestehen zwei wesentliche Übereinstimmungen. Auch
der Unterlagsboden ist von allem Anfang an nass und kann nur einseitig nach oben
austrocknen. Es ist deshalb eine Illusion anzunehmen, ein exakt eben
hergestellter Unterlagsboden biete Gewähr für einen dauerhaft ebenen Fussboden.
Im Gegenteil muss auch bei einwandfreier Ausführung mit späteren Verwölbungen
und Unebenheiten gerechnet werden.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts der EMPA wurde das Ausmass der Verwölbung
von zementgebundenen, schwimmenden Unterlagsböden rechnerisch untersucht. Die
numerische Berechnung der Randaufwölbung beim Austrocknen ergab innerhalb
eines praxisrelevanten Streubereichs Werte zwischen 2,1 und 4,2 mm bei einer
Bodenfläche von 2,5 x 2,5 m und Werte zwischen 2,5 und 6,5 mm bei einer Bodenfläche
von 5 x 5 m.
Es zeigte sich, dass die Aufwölbung um so grösser ist, je grösser das
Schwindmass des Unterlagsbodens ist, je grösser seine Festigkeit (E-Modul) ist,
je dünner der Unterlagsboden und je weicher die darunterliegende Dämmschicht für
Trittschall oder Wärmedämmung ist.
Von diesen Parametern hat das Schwindmass die grösste Bedeutung, weil
es in der Praxis am stärksten beeinflussbar ist. Um das Schwindmass möglichst
klein zu halten, muss der Zementmörtel des Unterlagsbodens mit möglichst wenig
Anmachwasser verarbeitet werden.
Verarbeitung erfordert Kompromisse

Diesem Ziel stehen praktische
Hindernisse entgegen. Die „ideale“ Wassermenge, die für die chemische Erhärtung
des Zementes gerade genügen würde, ergibt einen viel zu trockenen Mörtel, der
vom Handwerker nicht zu verarbeiten ist. In der Praxis muss deshalb immer ein
Kompromiss zwischen der Verarbeitbarkei eines Mörtels und dessen
Schwindverhalten gesucht werden. Gute Kompromisse lassen sich nur mit guten
Sanden erreichen. Der Sand muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen feinen und
groben Sandkörnern aufweisen. Die feinen Körner müssen die Hohlräume
zwischen den groben Körnern möglichst kompakt ausfüllen. dadurch lässt sich
am wirksamsten überschüssiges Anmachwasser einsparen. Details können der Norm
SIA 251, Tabelle 4, entnommen werden. Gute Kompromisse erfordern ausserdem eine
ausreichende Zementzugabe. Bei den vorwiegend verwendeten Sanden, mit Korngrössen
von 0 bis 4 mm, liegt die Mindestmenge bei 350 kg Zement pro Kubikmeter Mörtel
für Wohnbauten und bei 400 kg Zement bei öffentlichen Bauten oder Wohnbauten
mit Fussbodenheizung. Zusatzmittel, sogenannte „Verflüssiger“ können die
Verarbeitbarkeit zusätzlich verbessern. Ihre Verwendung darf nur nach Absprache
mit der Bauleitung vorgenommen werden.
Nachwässern verboten
Alle Bemühungen um ein geringes
Schwindmass sind vergeblich, wenn der Zementmörtel auf der Baustelle nachträglich
mit Wasser „verdünnt“ wird. Dies ist leider eine häufig praktizierte
Unsitte. Der Grund besteht oft darin, dass der Mörtel für den Unterlagsboden
heute fast ausschliesslich als Fertigmörtel vom Betonwerk zur Baustelle
geliefert wird. Dort beginnt dann oft ein Kampf gegen die Uhr, denn der Mörtel
muss verlegt sein, bevor seine Erhärtung beginnt. Wenn dies nicht gelingt, wird
sich der Mörtelverarbeiter bald einmal bei seinem Hilfsarbeiter über den
miserabel zu verarbeitenden Mörtel beklagen (vgl. Bild 4).
Dieser wird umgehend zum Wasserschlauch greifen, um dem Mörtel wieder
die gewünschte Plastizität zu geben (vgl. Bild 5).
Dieses regelwidrige Verhalten ist häufig bei hochsommerlichen
Temperaturen zu beobachten. Für die Bauarbeiter ist der Grund klar. Nach ihrer
Meinung ist wegen der Hitze Anmachwasser verdunstet und muss nachträglich
wieder hinzugefügt werden. Der wahre Grund ist jedoch schwerwiegend. Wegen der
Hitze läuft der Erhärtungsprozess des Zements schneller ab, und das
vermentlich verdunstete Wasser ist bereits mehrheitlich eine chemische
Verbindung mit dem Zement eingegangen. Das nachträglich beigefügte Wasser wird
chemisch nicht gebunden und erhöht das Schwindmass des Unterlagsbodens.
Eine ähnliche Unsitte ist das Nachwässern der Oberfläche des
Unterlagsbodens unmittelbar vor dem Abglätten. Auch dies wird vor allem bei
warmer Witterung praktiziert, oder wenn mit dem Abglätten zu lange gewartet
wurde. Durch Besprühen mit dem Wasserschlauch wird die Oberfläche aufgeweicht
und das Abglätten erleichtert. Dadurch wird das Schwindmass im Oberflächenbereich
lokal erhöht und der Verwölbungseffekt beim Austrocknen verstärkt.
Unangenehme Folgen
Die Verwölbung ist bei zementgebundenen, schwimmenden Unterlagsböden eine
Eigenschaft. Ein Mangel kann erst geltend gemacht werden, wenn die Verwölbung
ein bestimmtes Mass überschreitet. Gemäss Norm SIA 251 liegt der Grenzwert für
die Aufwölbung der Ecken bei fünf Millimetern.
Oft werden Aufwölbungen gar nicht wahrgenommen,
sondern erst deren unangenehmen Folgen. Beispielsweise, wenn der Bauherr etwa
ein Jahr nach Erstellung des Bodens bemerkt, dass die Kittfugen bei den Sockelplättchen
(wie in Bild 2) gerissen sind. Dieses Schadensbild ist häufig, und die
Meinungen über die Schadensursache gehen oft auseinander. Typische Argumente
sind beispielsweise eine schlechte Kittqualität oder der Verdacht, die
Fussbodenheizung habe die Dämmplatten zum Schmelzen gebracht, so dass der Boden
am Rand einsank. Auch die Möblierung, die nun einmal häufig entlang den Wänden
erfolgt, wird immer wieder als Verursacher zitiert.
Die eigentliche Ursache besteht in der Regel darin,
dass der Bodenbelag und die Kittfuge zu einem Zeitpunkt ausgeführt wurden, als
die Ränder des Unterlagsbodens nach oben gewölbt waren. Später erfolgte eine
Rückverformung dieser Aufwölbung. Dabei spielt einerseits das Eigengewicht und
die Nutzlast eine Rolle, die an den Bodenrändern eine abwärts gerichtete
Kriechverformung auslösen. Andererseits trocknet der Unterlagsboden im Verlauf
des ersten Jahres auch an seiner Unterseite weitgehend aus. Die daraus
resultierende Verkürzung der Unterseite kann die ursprüngliche Verwölbung
ganz oder teilweise rückgängig machen. Das Zusammenwirken beider Faktoren kann
dazu führen, dass die Rckverformung grösser ist als die ursprüngliche Aufwölbung.
Als Maximalwert sind in der Norm SIA 251 sieben Millimeter zugelassen.
Hierzu ist anzumerken, dass eine Kittfuge beim
Boden-Wandanschluss in der üblichen Breite von etwa zehn Millimeter nicht in
der Lage ist, sich auf 17 Millimeter zu dehnen. Nahc den Regeln der Baukunde
darf für die besten Dichtstoffe mit einer Dehnung von maximal 25 % gerechnet
werden, d.h. eine Rückverformung von sieben Millimetern würde eine Fugenbreite
von 25 bis 30 Millimetern voraussetzen. Das wiederum wird vom Bauherrn aus ästhetischen
Gründen normalerweise nicht akzeptiert. Das Dilemma ist offensichtlich. Eine
Patentlösung gibt es nicht.
In bestimmten Fällen, in denen vom Bauherrn eine
Kunststoff-Sockelleiste akzeptiert wird, kann die Lösung darin liegen, dass
eine Sockelleiste mit integrierter Schiebefuge eingebaut wird. Eintsprechende
Systeme sind auf dem Markt. Wenn es jedoch unbedingt das Sockelplättchen und
die Kittfuge sein müssen, sollte die Kittfuge möglichst spät eingebaut
werden, wenn ein Grossteil der Rückverformung bereits stattgefunden hat. Eine
absolute Sicherheit gibt es dadurch zwar nicht, aber das Schadenrisiko kann
dennoch wesentlich reduziert werden.
Gasser
Immobilien, Neuenegg - Bern, Tel. 031 742 01 01 (oder 02)
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